Rechtliche Rahmenbedingungen für Datenübermittlungen

Wirksam ab dem 10. Februar 2022

Wir betreiben Server auf der ganzen Welt. Deshalb können Ihre Daten auf Servern verarbeitet werden, die außerhalb des Landes liegen, in dem Sie leben. Datenschutzgesetze sind von Land zu Land verschieden und einige bieten mehr Schutz als andere. Unabhängig davon, wo Ihre Daten verarbeitet werden, wenden wir dieselben, in der Datenschutzerklärung beschriebenen Schutzmaßnahmen an. Ferner halten wir bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen zu Datenübermittlungen ein, beispielsweise die nachfolgend beschriebenen Rahmenbedingungen.

Angemessenheitsbeschlüsse

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass bestimmte Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) personenbezogene Daten angemessen schützen. Aus diesem Grund können Daten aus der Europäischen Union (EU) und Norwegen, Liechtenstein und Island ohne zusätzliche Absicherungen in diese Drittländer übertragen werden. Das Vereinigte Königreich und die Schweiz haben ähnliche Angemessenheitsbeschlüsse gefasst. Wir stützen uns in einigen Fällen auf die folgenden Angemessenheitsbeschlüsse:

Standardvertragsklauseln

Standardvertragsklauseln sind schriftliche Zusagen zwischen Parteien, die als Grundlage für die Datenübermittlung aus der EU in Drittländer dienen können, indem sie geeignete Garantien zum Datenschutz zur Verfügung stellen. Standardvertragsklauseln sind von der Europäischen Kommission genehmigt worden und können von den Parteien, von denen sie genutzt werden, nicht geändert werden. Die von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln finden Sie hier, hier und hier. Solche Klauseln wurden auch für die Übermittlung von Daten in andere Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs und der Schweiz zugelassen. Wir stützen uns bei der Datenübermittlung im Bedarfsfall auf Standardvertragsklauseln. Wenn Sie eine Kopie der Standardvertragsklauseln erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an uns.

Google bezieht diese Standardvertragsklauseln auch in Verträge mit Kunden ein, welche Google-Dienste für Geschäftskunden nutzen, darunter Google Workspace, die Google Cloud Platform, Google Ads und weitere Werbe- und Analyseprodukte. Weitere Informationen finden Sie unter privacy.google.com/businesses.

Privacy Shield-Abkommen EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) und Swiss-U.S. Privacy Shield (CH-US-Datenschutzschild)

Wie aus unserer Privacy Shield-Zertifizierung hervorgeht, haben wir uns zur Einhaltung der Abkommen EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild) und Swiss-U.S. Privacy Shield (CH-US-Datenschutzschild) verpflichtet, veröffentlicht vom US-Handelsministerium, über die Erhebung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (einschließlich der EWR-Mitgliedstaaten) sowie aus dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. Google, einschließlich Google LLC und seiner hundertprozentigen Tochtergesellschaften in den USA (außer wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen werden), hat durch Zertifizierung erklärt, dass es die Privacy Shield-Prinzipien einhält. Google trägt weiterhin die Verantwortung für alle Ihre personenbezogenen Daten, die gemäß dem Onward Transfer Principle (Grundsatz der Weiterübermittlung) wie im Abschnitt "Datenweitergabe" beschrieben zur externen Verarbeitung in unserem Namen an Dritte übermittelt werden. Weitere Informationen zum Privacy Shield-Programm erhalten Sie auf der Website von Privacy Shield. Dort können Sie auch die Zertifizierung von Google einsehen.

Wenn Sie eine Frage zu unserem Umgang mit dem Datenschutz in Bezug auf unsere Privacy-Shield-Zertifizierung haben, kontaktieren Sie uns. Google unterliegt den Untersuchungs- und Vollstreckungsbefugnissen der Federal Trade Commission der USA (FTC). Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an Ihre lokale Datenschutzbehörde wenden. Zusammen mit dieser Behörde werden wir dann Ihr Anliegen klären. Wie in Anhang I des Privacy-Shield-Abkommens beschrieben, sieht das Privacy-Shield-Abkommen unter bestimmten Umständen das Recht auf ein bindendes Schlichtungsverfahren vor, wenn Beschwerden durch andere Verfahren nicht geklärt werden können.

Seit dem 16. Juli 2020 stützen wir uns bei der Datenübertragung aus dem EWR oder dem Vereinigten Königreich in die USA nicht mehr auf den EU-U.S. Privacy Shield (EU-US-Datenschutzschild).

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