Corona | Trainings- und Spielbetrieb
Sparte: Verein
Liebe Mitglieder,
die neue Corona-Verordnung (gültig ab 20.11.2021) hat direkten Einfluss auf den Trainings- und Spielbetrieb beim TVA. Ab dem 20.11.2021 unterliegt der Vereinssport in der Halle (Innenräume) der 2G-Regel. Somit können nur noch Geimpfte und Genesene am Training- und Spielbetrieb teilnehmen.
Ausnahmen gelten hierbei für Kinder unter 6 Jahren, die von der Testpflicht befreit sind. Auch Schülerinnen und Schüler, die sich dem regelmäßigen Testen in ihrer Schule verpflichtet haben, dürfen weiterhin am Vereinssport teilnehmen.
die neue Corona-Verordnung (gültig ab 20.11.2021) hat direkten Einfluss auf den Trainings- und Spielbetrieb beim TVA. Ab dem 20.11.2021 unterliegt der Vereinssport in der Halle (Innenräume) der 2G-Regel. Somit können nur noch Geimpfte und Genesene am Training- und Spielbetrieb teilnehmen.
Ausnahmen gelten hierbei für Kinder unter 6 Jahren, die von der Testpflicht befreit sind. Auch Schülerinnen und Schüler, die sich dem regelmäßigen Testen in ihrer Schule verpflichtet haben, dürfen weiterhin am Vereinssport teilnehmen.